100 Jahre Frauenwahlrecht: “Ein historisches Ereignis”
Seit 100 Jahren gibt es das Frauenwahlrecht. Doch der Weg zur Gleichberechtigung ist lang – und am Ziel angekommen sind wir noch nicht.
Aber wir haben viel erreicht. Es ist unsere Großmutter bzw. Urgroßmuttergeneration, die in Deutschland 1919 zum ersten Mal wählen durfte. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch hatte bis 1958 der Ehemann das alleinige Bestimmungsrecht über Frau und Kinder inne. Wollte eine Frau arbeiten, musste das ihr Ehemann erlauben. Erst 1977 wurde das Gesetz geändert. Aber selbst wenn er seiner Frau erlaubte zu arbeiten, verwaltete er ihren Lohn. Das änderte sich erst schrittweise.
Vor 100 Jahren sind mehr als 80 Prozent der Frauen wählen gegangen. Wählen zu gehen ist das wichtigste und einfachste Recht, das wir in unserer Demokratie haben.
Unsere Generation hingegen wächst heute in dem Bewusstsein auf, dass Frauen alles werden können. Diese Möglichkeiten müssen für alle Mädchen in Deutschland geschaffen werden, dazu möchten wir als Kommunalpolitikerinnen unseren Beitrag leisten.
100 Jahre nachdem Frauen zum ersten Mal wählen durften und 99 Jahre nachdem die Sozialdemokratin Marie Juchacz als erste Parlamentarierin in der Weimarer Nationalversammlung gesprochen hat, liegt der Frauenanteil im Bundestag immer noch bei nur 30 Prozent, ein Drittel der Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags sind weiblich, zwei der 16 Ministerpräsidenten sind Frauen, knappe 19 Prozent der Mitglieder der Kommunalparlamente und noch einmal deutlich weniger Bürgermeister.
Wir brauchen Parität und Chancengleichheit von Männern und Frauen in allen Positionen, die mit Macht und Einfluss ausgestattet sind. 2018 ist Zeit für halbe-halbe; und zwar nicht nur in der SPD-Fraktion Gau-Odernheim. (Susanne Merker)